AGB

Stand 1.03.2019

1. Online-Werbeauftrag

Der Online-Werbeauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung von Werbemitteln, die Werbemaßnahme, eines Auftraggebers (im Folgenden „AG“) auf digitalen Plattformen/ der Auftragnehmerin (im Folgenden „AN“) zum Zwecke der Verbreitung des Werbemittels.

Für den Online-Werbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden AGB sowie das Werbemittel-Angebot in der jeweils aktuellen Fassung und die damit verbundenen technischen Werbemittel-Spezifikationen.

2. Werbemittel

Der AG stellt der AN die notwendigen Werbemittel in geeigneter Form und Format zur Verfügung. Diese Werbemittel sind nur in einem Format, das in dem Werbemittel-Angebot ausgewiesen ist, geeignet. Ungeeignete Werbemittel und/ oder Formate unterliegen der Zurückweisung und gelten als nicht erbracht.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen dem AG und der AN kommt durch Angebot und Annahme zustande. Soweit ein AG als Werbeagentur auftritt, kommt der Vertrag zwischen diesem AG und der AN zustande. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das Angebot der AN richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende und Kaufleute. Verbraucher und Endkunden sind von diesem Angebot ausgeschlossen. Der AG sagt zu, dass er Gewerbetreibender ist und sich nicht auf Verbraucherrechte berufen kann und wird.

4. Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt auf Basis des Werbeangebots.

5. Laufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate mit Beginn der Werbemaßnahme. Diese Frist beginnt mit dem Tag des Hochladens der Anzeige auf der Homepage, spätestens jedoch 1 Woche nach Ablauf der Bereitstellungsfrist (siehe Ziff. 7).

Einträge auf den Social-Media Kanälen dürfen auch über die Frist von 12 Monaten bestehen bleiben sofern der AG keinen Widerspruch einlegt. Es unterliegt dem Ermessen der AN, Einträge in den Social-Media-Kanälen nach Ablauf der Frist von 12 Monaten ohne Rücksprache mit dem AG zu entfernen. Eine Garantie für Anzahl von Klicks, Seitenimpressionen sowie Anfragen durch Nutzer wird von der AN nicht übernommen.

Sollte der AG einen Produkt- oder Aktionseintrag vorzeitig – das heißt vor Ablauf der vereinbarten Frist – durch die AN entfernen lassen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung eines Teilbetrages oder Fortführung der Vertragslaufzeit durch einen neuen Produkt- oder Aktionseintrag.

Die AN kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für noch ausstehende Schaltungen Vorauszahlung verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des AG berechtigen die AN, auch während der Laufzeit des Vertrages die Veröffentlichung weiterer Produkt- oder Aktionseinträge ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

6. Veröffentlichung

Ein Anspruch auf eine Platzierung des Werbemittels in einer bestimmten Position auf dem jeweiligen digitalen Medium besteht nicht. Die AN entscheidet über die Platzierung im billigen Ermessen und unter Zugrundelegung des Interesses des AG.

7. Übermittlung der Vorlagen für die Werbemittel

Der AG wird die Vorlagen für die Werbemittel an julia@gastro-marktplatz.de übersenden. Der AG verpflichtet sich, die Werbemittel in lesbarer Form, frei von Beschädigungen und Schadsoftware, wie Viren, Malware, Trojaner u. a. zu senden. Der AG übersendet ausschließlich einwandfreie und geeignete Werbemittel (siehe Ziff. 2) in der endgültigen digitalen Form.

Die für diesen Auftrag erforderliche Werbemittel werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Auftragserteilung vom AG zur Verfügung gestellt (Bereitstellungsfrist). Diese Frist kann nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien verlängert werden.

Eine Abweichung der Werbemittel, ihres Formats oder des Übermittlungsweges bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Will der AG nach Übersendung der Werbemittel die Werbemittel tauschen, verändern oder löschen, wird die AN diesen Wunsch prüfen. Ein Anspruch auf Abänderung besteht gleichwohl nicht. Inhalt und Umfang der Werbemittel müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Vertragsgegenstand und branchenüblich sein. Soweit die AN feststellt, dass dieser Grundsatz verletzt wurde, wird sie den AG informieren, wenn und soweit eine Unverhältnismäßigkeit besteht.

Die AG ist weder für die Werbemittel verantwortlich, noch wird sie diese dem AG nach Beendigung des Vertrages zurückliefern. Die AG ist berechtigt, die Werbemittel zeitlich unbegrenzt zu speichern.

Die AN ist berechtigt, Text- und Bildmaterial zu verändern, soweit dies zur besseren Darstellung des Produktes erforderlich ist. Üblicherweise beschränkt sich die Veränderung auf die Anpassung des Formats, wie z.B. das Zuschneiden des Bildmaterials.

Sollte der AG die Werbemittel nicht ordnungsgemäß, fristgerecht, also in der Bereitstellungsfrist, vollständig, technisch einwandfrei und lesbar oder in geeigneter Form und Format nicht zur Verfügung gestellt haben und der Auftrag aus diesem Grunde nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden kann, ist der AG zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Fälligkeit des Schadenersatzes bemisst sich nach der Fälligkeit des Hauptanspruches (siehe Ziff. 11).

Der AG ist verpflichtet, das Bild- und Textmaterial zu prüfen und erst nach Prüfung auf Richtigkeit und Berechtigung zur Verfügung zu stellen. Der AG verpflichtet sich, die Einträge über seine Produkte auf der Webseite und dem Social-Media-Auftritten der AN unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Berichtigungs- oder Anpassungsvorschläge unverzüglich, spätestens nach 7 Tagen, der AN mitzuteilen damit eine Berichtigung erfolgen kann. Der AG hat das Werbemittel unverzüglich nach der ersten Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der AG die fristgerechte Mängelrüge, so gilt die Schaltung des Werbemittels als genehmigt.

8. Kündigung und Beendigung des Auftrags

Online-Werbeaufträge dürfen durch die AN gekündigt werden,

  • wenn Inhalte der Werbung gegen Rechter Dritter,
  • gegen Gesetze, Verfügungen und Bestimmungen verstoßen,
  • der Inhalte vom Deutschen Werberat beanstandet wurde oder
  • die Veröffentlichung für die AN unzumutbar ist.

Unzumutbar ist eine Veröffentlichung insbesondere dann, wenn Inhalt, Form, Gestaltung, oder technische Qualität des Werbemittels das Werbemittel ungeeignet werden lässt oder das Werbemittel Werbung für Dritte und deren Produkte enthält.

Werbung für Dritte, die sogenannte Verbundwerbung, ist nur dann zulässig, wenn die AN diese ausdrücklich und schriftlich angenommen hat.

Soweit die Werbemittel oder die verlinkten Seiten des AG rechtswidrige Inhalte enthalten, darf die AN bei Vorliegenden eines hinreichenden Verdachts die Veröffentlichung unterbrechen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ermittlungen oder Verfügungen staatlicher Behörden oder eine Abmahnung eines möglichen in seinen Persönlichkeitsrechten Verletzten vorliegt. In diesem Fall wird die AN den AG unverzüglich von der Werbeunterbrechung informieren. Auswirkungen auf den Entgeltanspruch der AN hat dies nicht. Mögliche Mehrkosten wird der AG der AN ersetzen. Die Unterbrechung wird erst nach Vorlage geeigneter Nachweise des AN aufgehoben.

Der AG verpflichtet sich, keine nachträglichen wesentlichen Änderungen am Werbemittel oder am Inhalt der verlinkten Website vorzunehmen. Eine wesentliche Änderung, wie der Aufnahme einer Verbundwerbung oder dem wesentlichen Aussageinhalt der Webseite, gibt der AN das Recht zur Kündigung und zur Unterbrechung der Werbung. Der Entgeltanspruch der AN bleibt in diesem Fall bestehen.

Die AN prüft die Werbemittel und deren Inhalte nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Seriosität, Aktualität, Qualität, Rechte Dritter. Diese Pflicht bleibt für den AG vor, während der Dauer des Auftrags und danach bestehen.

9. Rechteeinräumung und -gewährleistung, Rechte Dritter

Der AG erteilt der AN das räumlich unbeschränkte Recht, sein Logo, seine Marke im Zusammenhang mit diesem Vertrag digital auf der Website unverändert darzustellen, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Das vorstehende Recht wird nicht ausschließlich, nicht übertragbar und auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkt erteilt, sowie ohne das Recht, Unterlizenzen zu erteilen. Die AN ist befugt, sich Unterauftragnehmer zur Erfüllung dieses Auftrags zu bedienen, soweit diese weisungsunterworfen und zur Vertraulichkeit verpflichtet tätig werden. Der AG bleibt rechtlich für den Inhalt sämtlicher zur Verfügung gestellten Werbemittel verantwortlich. Der AG verpflichtet sich, nur Text- und Bildmaterial zur Verfügung zu stellen, soweit keine Rechte Dritter eine Verwendung nicht entgegenstehen. Der AG bestätigt hiermit, dass er befugt ist, über die Verwendung des zur Verfügung gestellten Materials zu entscheiden. Der AG gewährleistet, dass die Werbemittel keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte aufweisen. Er sichert zu, dass die Werbemittel frei von Beschädigungen und Schadsoftware, wie Viren, Malware, Trojaner u. a. und lesbar sind.

Der AG stellt die AN von Ansprüchen Dritter wegen des von ihm zur Verfügung gestellten Materials frei. Dies gilt insbesondere bei Verletzung wettbewerbs-, straf-, urheber- oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen und Gesetze. Die Freistellung erstreckt sich auf die eigentlichen Schadenersatz- und Lizenzansprüche Dritter, aber auch auf die Kosten notwendiger Rechtsverfolgung, sei es eigene Kosten wie auch die Kosten Dritter. Der AG verpflichtet sich, die AN bei der Verteidigung gegen Ansprüche Dritter durch Informationen und Unterlagen zu unterstützen. Die AN wird den AG unverzüglich nach Kenntnis eines solchen Verfahrens informieren.

10. Gewährleistung und Haftung

Die AN sichert dem AG eine, den jeweils üblichen technischen Standards entsprechende Wiedergabe des Werbemittels zu. Unwesentliche Abweichungen und Fehler sind hiervon ausgenommen.

Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem AG ist jedoch bekannt, dass es auch nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, zu jeder Zeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu gewährleisten.

Unwesentliche Fehler sind demnach, wenn dieses hervorgerufen wird:

  • wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe des Werbemittels den Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt,
  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten oder aktualisierten Soft- oder Hardware (z.B. Browser) des Anwenders oder des Internetdienstleisters,
  • durch Störung der Kommunikationsnetze bei der AN oder dem entsprechenden Server/ Clouddienst oder anderer Betreiber,
  • durch Systemversagen- oder leitungsausfall bedingter Rechnerausfall oder
  • durch unvollständige und/oder nichtaktualisierte und/oder funktionsbeeinträchtigte zwischengespeicherte Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lokalen Cache (Anwenderrechner)

Die AN übernimmt keinerlei Haftung für Störungen, die auf Mängeln oder Unterbrechung des Rechners des AG oder der Kommunikation zwischen AG und dem Server der AN beruhen.

Die AN trägt nur die Gefahr des Datenverlustes, soweit das Werbemittel auf dem Server der AN liegt. Anderweitige Datenverluste einschl. auf dem Übertragungswege sind von der Haftung der AN ausgenommen.

Eine Haftung der AN für die Werbemittel ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit sie durch den Server eines Dienstleisters/ Dritten verwendet werden. Dies schließt Redirect-Verfahren mit ein.

Eine Haftung der AN ist nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gegeben.

Es besteht auch keine Haftung für die Zugangsqualität und -möglichkeit und die Qualität der Darstellung, für Speicherausfall, Unterbrechung aller Art, möglichen. Verspätung, Löschung und Fehlerübertragung bei der Kommunikation, mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Eine Haftung für Verletzung von sogenannten Kardinalspflichten, Verzug und/ oder Unmöglichkeit ist nur für Schäden möglich, soweit mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war. Folgeschäden oder zufällige oder indirekte Schäden sind von der Haftung ausgeschlossen.

Die AN haftet gegenüber dem AN in Fällen leichter und grober Fahrlässigkeit, soweit überhaupt, nur in Höhe der vereinbarten Vergütung.

Die Haftung für Schäden wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz ist hiervon ausgenommen.

Der AG kann Schadensersatzansprüche auf Mängel nur stützen, wenn die AN gem. §§ 276, 278 BGB vertreten werden müssen. Bei Bestehen von Schadenersatzansprüchen gegen den AN ist der AG so zu stellen, als ob der Vertrag nicht geschlossen wäre. Ein weitergehender Anspruch wegen Nichterfüllung besteht nicht.

Der AG stellt die AN frei für alle Ansprüche, Folgen und Nachteile, die die AN durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch entstehen, dass der AG seinen sonstigen Obliegenheiten nach diesen AGB nicht nachkommt. Der AG haftet neben der Freistellung der AN hierfür gegenüber Dritten direkt.

11. Entgelt und Garantie

Es gilt das zwischen AN und AG schriftlich vereinbarte Entgelt. Der AG zahlt das Entgelt innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Auftragserteilung.

Die AN verpflichtet sich, die Anzeige für die Dauer von 12 Monate online zu stellen. Diese Frist beginnt mit dem Tag des Hochladens der Anzeige auf der Homepage.

Eine Garantie für Clicks, Anzahl von Clicks und Anfragen wird von der AN nicht übernommen.

12. Zahlungsverzug

Der AG kommt in Verzug, soweit er die Zahlungsfrist (siehe Ziff. 11) nicht einhält. Bei Zahlungsverzug oder Stundung wird die AN beginnend mit dem ersten Tag des Verzugs bankübliche Zinsen und Einziehungskosten berechnen. Die AN ist befugt, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für weitere Aufträge Vorauszahlung verlangen.

13. Außerordentliche Kündigung

Wenn die AN die vereinbarte Schaltung der Werbemittel schuldhaft nicht einhält, darf der AG diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung kündigen. Dieses Kündigungsrecht besteht nicht, wenn der AG die erforderlichen Angaben, Werbemittel, Bild- und Textdateien nicht unverzüglich, vollständig, in lesbarer und unbeschädigter Form zur Verfügung gestellt hat (siehe Ziff. 7). Das allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die AN darf den Vertrag ebenfalls außerordentlich kündigen, wenn der AG die Angaben, Bild- und Textdateien nicht fristgerecht, vollständig, in lesbarer und unbeschädigter Form zur Verfügung gestellt hat.

14. Datenschutz

Die AN informiert die AG gem. § 5 TMG und Art. 13 DS-GVO, dass die von ihm im Rahmen des Auftrags zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

Verantwortlicher für die Datenerhebung und Verarbeitung ist

Gastro-Marktplatz GmbH

Heußeg 49 20255

Hamburg

Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung und zur Wahrung berechtigter Interessen:

Die AN verarbeitet die erhobenen Daten der AG gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zum Zweck der Kontaktaufnahme und gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragsanbahnung und dem Vertragsschluss. Im Rahmen der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO haben Sie das Recht auf Widerspruch, das in der Rubrik der Rechte der betroffenen Person kurz dargestellt wird.

Die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten werden nach Wegfall des Zwecks gelöscht und solange nur noch für etwaige Rückfragen bereitgehalten, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen. Im Fall des Bestehens gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die betroffenen Daten für diese Dauer archiviert.

Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben das Recht

  • auf Auskunft durch den Verantwortlichen über die personenbezogenen Daten, soweit diese sie betreffen, sowie
  • auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden oder der Zweck entfällt,
  • auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn Art. 18 DSGVO erfüllt ist,
  • auf Datenübertragbarkeit, soweit Art. 20 DSGVO erfüllt ist

Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e (Daten­verarbeitung zur behördlichen Aufgabenerfüllung bzw. zum Schutz des öffentlichen Interesses) oder lit. f erhoben (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen), besteht das Recht, gegen die Verarbeitung Widerspruch einzu­legen, wenn Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Für diesen Fall erfolgt eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, oder die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Dies ist dann gegeben, wenn die betroffene Person die Ansicht vertritt, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat des Aufenthaltsorts der betroffenen Person oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden.

Für das Bundesland Bremen ist die zuständige Aufsichtsbehörde:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Frau Dr. Imke Sommer
Arndstr. 1
27570 Bremerhaven

Telefon: 0421 361-2010 und 0471 596 2010
Telefax: 0421 469-18495
E-Mail: office@datenschutz.bremen.de
Homepage: https://www.datenschutz.bremen.de

15. Gerichtsstand

Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte in Bremen (Amtsgericht Bremen und Landgericht Bremen).

Erfüllungsort ist Bremen.

16. Schlussbestimmungen

Änderungen und Abweichungen von den AGB sowie des Angebots bedürfen der Schriftform.

Die Gültigkeit etwaiger AGB des AG ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen oder die AN den jeweils anderen AGB des AG nicht ausdrücklich zugestimmt hat, ausdrücklich ausgeschlossen. Der AG hat den AGB der AN ausdrücklich zu widersprechen, andernfalls gelten diese AGB.

Sollte eine Bestimmung oder Regelung dieser AGBs ganz oder teilweise gegen gesetzliche Regelungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen nichtig sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die Parteien werden die nichtige bzw. unwirksame Bestimmung im gegenseitigen Einvernehmen durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken des Vertrages.

Die Übertragung bzw. Abtretung von Rechten und/oder Pflichten aus dem Rechtsverhältnis an Dritte ist, sofern vertraglich nicht abweichend geregelt, beiden Parteien nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei gestattet.

Die AN behält sich eine jederzeitige Änderung der AGB sowie der Angebote vor.